Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
2. Vertragsabschluss
3. Registrierungspflicht des Nutzers
4. Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages
5. Vergütung und Zahlung
6. Haftung
7. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines

Die Firma Mario Höhne, Mordtal 6, 06917 Jessen (nachfolgend "Taxi Höhne") ermöglicht ihren Nutzern über eine eigene Online-Plattform die Buchung von Fahrdienstleistungen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“) sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Nutzers mit Taxi Höhne.

2. Vertragsabschluss

Der Nutzer gibt mit Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars oder telefonisch an Taxi Höhne ein Angebot zum Abschluss eines Fahrdienstleistungsvertrages ab („Fahrtwunsch“ des Nutzers). Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung der vom Nutzer gewünschten Fahrdienstleistung.

Taxi Höhne übermittelt dem Nutzer ggf. per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der gewünschten Fahrdienstleistung. Damit bestätigt Taxi Höhne nur den Eingang des Fahrtwunschs des Nutzers.

Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von Taxi Höhne per E-Mail kommt der Beförderungsvertrag zwischen Taxi Höhne und dem Nutzer für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande.

3. Registrierungspflicht des Nutzers

Der Nutzer steht gegenüber Taxi Höhne dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine andere Person in seinem Namen an Taxi Höhne übermittelt, vollständig und zutreffend sind.

4. Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages

Unter Ziffer 4 beschriebene Einzelheiten für einen Fahrtwunsch des Nutzers (zusammen „Fahrtmodalitäten“) kann der Nutzer nur dann fordern, wenn sie mit Taxi Höhne vereinbart wurden. Für den Beförderungsanspruch des Nutzers gelten folgende Bedingungen:

4.1 Transferfahrten/Stundenbuchungen, Leistungsänderungen
Der Nutzer kann für den Fahrtwunsch zwischen Transferfahrten und Stundenbuchungen wählen. Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Nutzers bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht Taxi Höhne diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten resultieren, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 5 unten.

Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer bzw. den Fahrgast gemäß Ziffer 5 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.

Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen.

Bei Stundenbuchungen muss die Fahrt stets im Stadtgebiet des Abholortes enden. Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt.

4.2 Fahrzeugmodell, Upgrade, Kinder, Gepäck und Beförderungsverhinderung
Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch unter verschiedenen Fahrzeugklassen (beispielsweise „Limousine/Taxi“ oder „Van/Großraumtaxi“) wählen. Die auf der Webseite abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden.

Je nach Verfügbarkeit ist ein Upgrade von der Fahrzeugklasse „Limousine/Taxi“ in eine höhere Fahrzeugklasse (etwa „Van/Großraumtaxi“) ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer jederzeit möglich.

Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernder Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.

Taxi Höhne kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen. Taxi Höhne kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende Anforderungen vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden (beispielsweise die Anzahl der benötigten Kindersitze). Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von Taxi Höhne.

4.3 Ausfälle und Verzögerungen
Ausnahmesituationen wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen, Aufstände, Streiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind nur in begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen vom Nutzer zu akzeptieren sind.

4.4 Stornierungen, Umbuchungen und nichtangetretene Fahrten
Bei Transferfahrten ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als eine Stunde liegt. Liegt zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit eine Stunde oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen.

Bei Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 24 Stunden liegen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen.

Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von Taxi Höhne für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann entsprechend bestehen bleiben.

Bei einer nichtangetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber Taxi Höhne, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von Taxi Höhne gegenüber dem Nutzer. Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt.

Etwas anderes ergibt sich, wenn sich Fahrgast und Taxi Höhne telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige Wartezeitzuschläge sind zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

5. Vergütung und Zahlung

5.1 Grundsätze
In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von Taxi Höhne angegeben.

5.2 Fahrtänderungen
Der Nutzer (und auch der Fahrgast) können auch nach Abschluss des Fahrdienstleistungsvertrages und sogar – soweit möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.

Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d. h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet.

Entsprechend erhöht sich der Vergütungsanspruch gegenüber dem Nutzer, da sich der Aufwendungsersatz von Taxi Höhne für den Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers entsprechend erhöht.

Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

5.3 Sonstige Zuschläge für Wartezeiten
Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit, wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

5.4 Für Zusatz-Kilometer bei Stundenbuchungen
Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular (bzw. telefonisch) mitgeteilten Inklusiv-Kilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Zusatz-Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

5.5 Zahlungsmodalitäten und Transaktiongebühren
Der Nutzer kann seine Fahrt per Kreditkarte bezahlen. Anfallende Kreditkartengebühren trägt Taxi Höhne. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Nutzer.

5.6 Mahnungen, fehlgehende Kreditkartenabbuchungen
Für jede Mahnung kann Taxi Höhne eine angemessene Mahngebühr berechnen.
Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet Taxi Höhne dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.

5.7 Fälligkeit
Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung per Überweisung gilt das in der Rechnung genannte Zahlungsziel.

5.8 Gutscheine
Gutscheine sind nur einzeln einlösbar und nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

6. Haftung

6.1 Grundsätze
Taxi Höhne haftet für von Taxi Höhne oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet Taxi Höhne nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Inhalte von taxihohne.de
Taxi Höhne haftet weder für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereitgestellten Inhalte und Programme, noch für Schäden die daraus entstehen, außer soweit solche Schäden von Taxi Höhne vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Dies gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung dieses Online-Angebots. Taxi Höhne haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen.

6.3 Webseiten Dritter
Taxi Höhne übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

6.4 Richtigkeit übermittelter Informationen, Störungen des Zugangs
Taxi Höhne übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer bzw. Chauffeur rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.

Taxi Höhne haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu taxihöhne.de (http://taxih%C3%B6hne.de) aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Taxi Höhne nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways. Taxi Höhne übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Gesamtheit, Schriftform
Diese AGB sind die gesamte Vereinbarung zwischen Taxi Höhne und dem Nutzer für den Leistungsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, elektronische Form oder Textform genügen nicht; das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.

7.2 Änderungsvorbehalt
Taxi Höhne ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage von Taxi Höhne und Information der Nutzer hierüber. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab der Information, sind die neuen AGB ihm gegenüber wirksam. Die weitere Nutzung der Leistungen von Taxi Höhne ist abhängig von der Anerkennung der AGB durch den Nutzer.

7.3 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Der Nutzer kann nur gegen Forderungen von Taxi Höhne aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Nutzers.

Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 7.3 kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Taxi Höhne an Dritte abzutreten.

7.4 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Taxi Höhne und dem Nutzer gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Jessen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

7.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame, undurchführbare oder fehlende Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.

Stand: Jessen, 10. September 2020