Tragestuhlfahrten
Kostenlose Fahrten mit dem Tragestuhl, so geht's
Können Sie nicht laufen, keine Treppen steigen und verfügen Sie nicht über einen eigenen Rollstuhl? Auch für diesen Fall hat Taxi Höhne für Sie die passende Lösung.
Unsere Tragestühle eignet sich für Patienten, welche nicht mehr selbstständig gehen können. Die Fahrten können sowohl privat gebucht werden, als auch für Fahrten, für die nach ärztlicher Verordnung ein Tragestuhl erforderlich ist. Für diesen Fall steht Ihnen unser hochwertig ausgestattetes Spezialfahrzeug mit Tragestuhl zur Verfügung.
Zwei besonders geschulte Mitarbeiter tragen Sie in unserem medizinischen Tragestuhl vorsichtig die Treppen hinauf oder herunter. In das Spezialfahrzeug gelangen Sie problemlos mit Hilfe eine Rampe.
Während der Fahrt können Sie bequem im Tragestuhl sitzen bleiben. Während der Beförderung werden Sie durch Gurte optimal gesichert. Unser erfahrenes Personal sorgt dafür, dass die Rückhaltesysteme ordnungsgemäß angelegt werden. Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern. Der von uns genutzte Sitz (Tragestuhl) ist sehr bequem und verfügt über Kopf und Fußstütze. Sie sitzen angenehm und sicher während der gesamten Fahrt.
Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie uns jetzt an. Unsere Hotline: 08000 260026 ist für Sie aus jedem Netz kostenlos. Unsere freundlichen Mitarbeiter beraten Sie gern.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch ein Kontaktformular. Das können Sie in Ruhe ausfüllen und uns dabei Ihre Wünsche zu Ihrer Tragestuhlfahrt mitteilen. Wir freuen uns auf Sie.
Rufen Sie uns doch einfach an. Sie erreichen uns kostenlos unter 08000 260026.
Genehmigungsservice
Die Kostenübernahme bei Tragestuhlfahrten ist oft mit bürokratischen Aufwand verbunden. Unsere Experten kennen jedes Detail der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und stehen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme gegenüber den Sozialversicherungsträgern kostenfrei zu Seite.
24/7 Erreichbarkeit
Unsere Zentrale ist jederzeit unter der für Sie kostenlosen Telefonnummer 08000 260026 erreichbar. Alternativ können Sie uns per Telefax und E-Mail erreichen. Organisieren Sie wiederkehrende Fahrten für Dritte, bieten wir Ihnen unser Kundenportal.
Besichtigungsservice
Bei engen Räumlichkeiten bieten wir Ihnen eine kostenlose Besichtigung. Ein erfahrener Fahrer vermisst alle Engstellen zwischen Wohnung und Parkplatz und bestimmt die schonendste Transportvariante. Wir bringen Sie auch durch schmale Flure und enge Treppenhäuser sicher zu Ihrem Termin.
Geschulte Fahrer
Tragestuhlfahrten sind keine gewöhnlichen Personentransporte. Sie erfordern eine behutsame und auf den Fahrgast eingehende Beförderung. Unsere Fahrer sind sich dieser Besonderheit bewusst und nutzen ihre jahrelange Erfahrung im Krankentransport um eine angenehme Fahrt zu gewährleisten.
Gesunde Fahrer
Durch eine Chemotherapie oder Kontaktbeschränkungen wird das Immunsystem belastet. Wir achten deshalb streng darauf, dass Sie ausschließlich mit gesunden und symptomfreien Fahrern in Kontakt kommen. Jedes Fahrzeug wird vor einer Fahrt gründlich gereinigt und nach unserem Hygieneplan desinfiziert.
Hygienemanagement
Schon 2018 haben wir ein umfassendes Hygienemanagement etabliert. Gemeinsam mit unserer Fachkraft für Arbeitsschutz und unserem Betriebsarzt wurde ein Schutzmaßnahmenplan erstellt, der die Gesundheit unserer Fahrgäste und Mitarbeiter sicherstellt.
Mitnahme eines Angehörigen
Tragestuhlfahrten sind oft emotional belastend. Die Unterstützung durch einen Angehörigen kann die notwendigen Termine erleichtern. Deshalb ermöglichen wir die kostenlose Begleitung durch einen Angehörigen Ihrer Wahl, dieser wird selbstverständlich in die Fahrtenplanung einbezogen.
Fahrtendienstzentrale
Unsere Taxizentrale ist persönlich besetzt. Mit echten Menschen. Mit Menschen, denen man sein Anliegen vortragen kann. Erfahrene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hören Ihnen geduldig zu und beraten Sie zu Ihren Fahrtwünschen. Kein Computer, kein Callcenter.
Genehmigungsservice
Die meisten Menschen werden durch ihre Krankenheit sehr belastet. Da ist man oft ganz froh, wenn man bestimmte Aufgaben an einen zuverlässigen Dienstleister abgeben kann. Gerade das Einholen von Genehmigungen für eine Krankenbeförderung kann ziemlich lange dauern und sich auch etwas schwierig gestalten.
Hier können wir Sie unterstützen und bieten unsere Hilfe an. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Mail. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir stehen täglich mit den Krankenkassen in Kontakt. Wir haben die direkten Telefon- und Faxnummern der Entscheider und deren Abteilungen. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen, die wir als Vertragspartner bei den Krankenkassen bisher sammeln konnten.
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Versprochen.
Zuzahlungen
Wichtige Patientinformation über Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen.
Wer zahlt eigentlich die Fahrt mit dem Taxi oder Mietwagen zum Arzt?
Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten. Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.
Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im voraus zu erhalten. Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der Krankenkasse zu empfehlen.
Ärztliche Verordnungen sind der Krankenkasse mit dem Genehmigungsantrag frühzeitig vorzulegen. Die Krankenkasse legt Dauer, Art des Beförderungsmittels und die Geltungsdauer für Hin- und/oder Rückfahrt fest. Die vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen immer erforderlich!
Hinsichtlich sogenannter nicht planbarer Patientenfahrten, also solcher, die wegen akuter Erkrankung notwendig werden, bei denen aber eine vorherige Genehmigung wegen nicht geöffneter Kassen-Geschäftsstellen (am Wochenende oder nachts!) gar nicht zu erhalten ist, kann die Genehmigung im Einzelfall auch nachträglich eingeholt werden.
Versicherte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" oder der Einstufung in die Pflegegrade 2 oder 3 müssen vor der ersten Fahrt einmalig eine Genehmigung beantragen. Diese wird in der Regel für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bzw. des Pflegestufenbescheides erteilt und gilt dann für alle vom Arzt als medizinisch notwendig verordneten Fahrten.
- Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Einweisung und Entlassung)
- Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus gemäß § 115 a SGBV (muss unter Angabe der Behandlungsdaten unbedingt dem Transportschein angekreuzt sein) Allgemeine Voraussetzung: Verkürzung oder Vermeidung einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung
- Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis gemäß § 115 b SGBV sowie zu Vor- und Nachbehandlung dieser OP (muss unter Angabe des OP-Datums unbedingt auf dem Transportschein angekreuzt sein)
Für jede Beförderung muss eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ durch den behandelnden Arzt vorliegen. Grundsätzlich sollte jede Fahrt durch die Krankenkasse genehmigt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen. Die Verordnung zur Beförderung muss im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung zwingend notwendig sein.
- Angabe der zwingenden medizinischen Notwendigkeit auf der Verordnung
- Notwendigkeit der Beförderung ist gesondert für Hin- und Rückfahrt zu begründen
- Sofern keine medizinische Gründe entgegenstehen, ist eine Sammelfahrt unter Angabe der Patientenzahl zu verordnen, wenn mehrere Patienten zum gleichen Ziel zu fahren sind
- Neben der Verordnung einer Fahrt mit Taxi/Mietwagen können auch noch weitere Positionen wie nicht umsetzbar aus Rollstuhl, Wartezeit, Tragestuhl oder liegende Beförderung verordnet werden.
Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie weitere Fragen zur Abwicklung von Krankenfahrten haben. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Unser Fahrzeug
Beispielfahrten

Carolina Herber
Ich musste leider immer wieder fahren. Das Personal ist geschult und macht es einem leicht. Alles klappte reibungslos. Dazu ist die Firma Höhne Tag und Nacht erreichbar. Sie verstehen ihren Job.

Alex Siegl
Mein Vater wurde heute von einem sehr netten und freundlichen Fahrer ins Krankenhaus gebracht. Sehr fürsorglich ging der Mitarbeiter mit meinem Vater um, so etwas habe noch nie woanders gesehen.