Zuzahlung
Zuzahlung (Zu|zah|ung, die)
Wer muss eine Zuzahlung zu einer Krankenfahrt leisten?
Jeder Versicherte (Patient) hat für jede Krankenfahrt einen Eigenanteil, die Zuzahlung, selbst zu leisten. Die Höhe der Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt.
Wie hoch ist die Zuzahlung zu einer Krankenfahrt?
Die Höhe der Zuzahlung beträgt je Fahrt 10% der Beförderungskosten einer Beförderung, mindestens jedoch 5 Euro, aber höchstens 10 Euro.
Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, ist der Fahrpreis komplett selbst zu zahlen. Die Zuzahlung ist je Fahrtstrecke zu zahlen, auch dann, wenn das Fahrzeug auf Sie wartet.
Beispiele für die Zuzahlung zu einer Krankenfahrt
Beispiel 1: Sie werden aus dem Krankenhaus entlassen, haben vom behandelndem Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) bekommen und werden mit dem Taxi nach Hause gefahren. Sie wohnen ca. 30 km entfernt Der Taxipreis würde 60 € betragen. Ihre Zuzahlung beträgt 6 €.
Beispiel 2: Sie müssen zu einer ambulanten Behandlung in das örtliche Krankenhaus. Das Taxiunternehmen kann Sie bereits nach 2 Stunden wieder abholen. Die Taxifahrt würde 8 € je Fahrt kosten. Ihre Zuzahlung beträgt 2 x 5 €.
Beispiel 3: Sie müssen regelmäßig zur Dialyse fahren. Das Dialysezentrum befindet sich in der gleichen Stadt. Eine Taxifahrt würde 12 € kosten. Ihre Zuzahlung beträgt in diesem Fall 5 € (mindestens 5 €). Da Sie aber nach der Dialyse wieder ein Taxi nach Hause benötigen und auch den ganzen Monat fahren müssen, sieht die Rechnung für Sie so aus:
Je Hin- und Rückfahrt: 5 €, das macht am Tag 10 €, bei ca. 12 Fahrten im Monat kommen schnell 120 € zusammen.
Beispiel 4: Sie müssen sich einer Strahlentherapie unterziehen. Da dies Serienfahrten sind, können die Krankenkassen im Genehmigungsschreiben eine Zuzahlung für die erste und letzte Fahrt festlegen.
Tipp aus der Praxis
Fragen Sie ihren Taxifahrer des Vertrauens vor Antritt der Fahrt, wie hoch die Zuzahlung zur Krankenfahrt sein wird. Zögert der Kollege oder gibt eine schwammige Auskunft, dann fragen Sie gleich noch einmal, ob er einen Transportschein überhaupt annimmt und die Fahrt bargeldlos durchführt.
Befreiung von der Zuzahlung
Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.
Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.
Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im Voraus zu erhalten. Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der Krankenkasse zu empfehlen.